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Bund signalisiert Bereitschaft beim Altschuldenabbau der Kommunen

  

In seinem Kabinettsbeschluss vom Juli 2019 folgt die Bundesregierung den Vorschlägen der Komission Gleichwertige Lebensverhältnisse und signalisiert Bereitschaft zur Altschuldenlösung der Kommunen beizutragen. Damit werden die jahrelangen Forderungen der Länder und Kommunen erhört. Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch vorerst offen.

 

Hinsichtlich einer möglichen Ausgestaltung unterbreiteten unter anderem die Bertelsmann Stiftung sowie auch das Institut der deutschen Wirtschaft Handlungsempfehlungen für die Politik. Die darin beschriebenen Modelle legen einen Fokus auf den Abbau der kommunalen Kassenkredite. Bei genauer Betrachtung der seitens der Institutionen unterbreiteten Empfehlungen wird deutlich, dass die Stadt Hamm aufgrund ihres konsequenten Abbaus der Schulden im Bereich der Kassenkredite womöglich gar nicht oder nur geringfügig in den Genuss größerer Unterstützungsmaßnahmen käme. Deutlich wird dies an den vorgeschlagenen Kriterien zur Partizipartion von Kommunen an etwaigen Unterstützungsmaßnahmen. Während die Bertelsmann Stfitung eine Pro-Kopf-Verschuldung bei Kassenkrediten von 500 EUR vorschlägt, legt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) die Grenze bei 750 EUR. Legt man nun als Stichtag den 31.12.2018 zugrunde, so wird deutlich, dass die Stadt Hamm mit ihrer Pro-Kopf-Verschuldung im Bereich der Kassenkredite von 605 EUR nicht zu den großen Profiteuren zählen würde.

Im Ergebnis bergen diese vorgestellten Modelle und Studien noch einige offene Fragen, daher ist eine konkrete Ausgestaltung des Umgangs mit den Altschulden der Kommunen in NRW durch die Landesregierung abzuwarten. Zwar signalisierte der Ministerpräsident des Landes NRW jüngst in einem Gespräch mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) die Bereitschaft, seinen Beitarg zum Altschuldenabbau leisten zu wollen. Wie eine Umsetzung hierzu aussehen könnte, benannte er noch nicht.

Postive Signale konnten zuletzt auch aus dem Bundesfinanzministerium vernommen werden. Nach bestätigten Medienberichten bestehen innerhalb des Ministeriums bereits weit fortgerschrittene Überlegungen, dass der Bund einen "erheblichen Teil der Kassenkredite der besonders belasteten Kommunen" in die Bundesschuld übernehmen könnte. Diesbezügliche Abstimmungen mit den anderen Bundesressorts, den Bundestagsfraktionen, den Ländern sowie den kommunalen Spitzenverbänden stehen jedoch noch aus.

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