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Finanzberichte / Dokumente

Wer etwas über Hamm recherchieren möchte, konkrete Zahlen benötigt oder einfach nur neugierig ist, findet hier alle nötigen Angaben.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist das zentrale Handlungsprogramm einer jeden Stadt. Er enthält alle Erträge und Aufwendungen sowie alle Einzahlungen und Auszahlungen, die eine Stadt für die Erfüllung ihrer Aufgaben im kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich benötigt. Er spiegelt das städtische Leben in Euro und Cent wider, setzt Schwerpunkte und bestimmt Entwicklungen für die Zukunft. Der Haushaltsplan wird vom Rat der Stadt beschlossen. Der Haushaltsplan ist ein öffentliches Papier und dies aus gutem Grund – letztlich handelt es sich beim Haushaltsplan immer um das Geld der Bürgerinnen und Bürger: Einerseits finanzieren sie den Haushalt mit ihren Steuern, Gebühren und Beiträgen. Andererseits profitieren sie von den öffentlichen Leistungen, die mit diesen Geldern finanziert werden wie z.B. von Schulen, Kindergärten, Straßen, sozialen oder kulturellen Einrichtungen.

  • Haushaltsplan 2022/2023 Teil 129 MB

    Oberbürgermeister Marc Herter und Kämmerer Markus Kreuz haben den Haushaltsplanentwurf 2022/2023 am 05.10.2021 eingebracht. Im Anschluss an die Beratungen wurde der Haushaltsplan in der Ratssitzung am 14.12.2021 verabschiedet.

  • Haushaltsplan 2021 Teil 13 MB

    Oberbürgermeister Marc Herter und Kämmerer Markus Kreuz haben den Haushaltsentwurf 2021 am 14.01.2021 eingebracht. Der Haushalt 2021 wurde in der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 15.03.2021 beraten und in der Ratssitzung am 23.03.2021 verabschiedet.

  • Haushaltsplan 2019/20207 MB

    Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann und Stadtkämmerer Markus Kreuz haben am 30.10.2018 den nächsten Doppelhaushalt der Stadt Hamm eingebracht – mit einem Volumen von mehr als 1,49 Milliarden Euro für die kommenden beiden Jahre.

  • Haushaltsplan 2017/20185 MB

    Am 13.12.2016 wurde der Haushaltsplan 2017/2018 für die beiden Jahre vom Rat der Stadt Hamm beschlossen.

Jahresabschluss

Die Jahresabschlüsse der Stadt Hamm werden nach Maßgabe des § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit  § 38 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) aufgestellt.

Sie bilden das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der entsprechenden Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ab.

Weitere Informationen zum Jahresabschluss und weitere Dokumente finden Sie hier.

Konzern Stadt Hamm

Die Stadt Hamm erfüllt einen Teil Ihrer kommunalen Aufgaben außerhalb der Kernverwaltung in wirtschaftlich geführten Unternehmen. Die städtischen Beteiligungen sind gemessen an der Beschäftigungszahl und dem Finanzvolumen im Vergleich zur Kernverwaltung von großer Bedeutung. Die Konzernsteuerung übernimmt daher die Aufgabe der Steuerung der städtischen Beteiligungen und Eigenbetriebe, die Erstellung des Gesamtabschlusses und den Aufgabenbereich „Stadt als Steuerschuldnerin“.